Rechtsprechung
BGH, 18.02.1972 - I ZB 3/71 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1972,5032) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtsbeschwerde mit der Rüge der nicht vorschriftsmäßigen Besetzung des Bundespatentgerichts - Richterwechsel im schriftlichen Verfahren
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 21.12.1962 - I ZB 27/62
"Nicht mit Gründen versehen"
Auszug aus BGH, 18.02.1972 - I ZB 3/71
Die Rechtsbeschwerdeführerin hat substantiiert das Vorliegen eines Verfahrensmangels nach § 41 p Abs. 3 Ziff. 1 PatG vorgetragen (BGHZ 39, 333, 334 [BGH 21.12.1962 - I ZB 27/62] - Warmpressen). - BGH, 28.10.1953 - VI ZR 217/52
Schriftliches Verfahren
Auszug aus BGH, 18.02.1972 - I ZB 3/71
Im schriftlichen Verfahren ist daher ein Richterwechsel zwischen einer vorausgegangenen mündlichen Verhandlung und dem Erlaß der Entscheidung unschädlich (…BGH aaO; ferner BGHZ 11, 27, 30, 31 zu §§ 309, 128 Abs. 2 ZPO). - BGH, 13.05.1971 - X ZB 3/71
Patent zum Befeuchten gefalteter künstlicher Wursthüllen - Unvorschriftmäßige …
Auszug aus BGH, 18.02.1972 - I ZB 3/71
Wie bereits der X. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs in seinem Beschluß vom 15. März 1971 (Bl. 71, 315 = GRUR 71, 532, 533 - Richterwechsel) ausgeführt hat, betrifft die den §§ 309 ZPO, 112 VerwGO nachgebildete Vorschrift des § 41 h Abs. 3 PatG (siehe Begründung Bl. 61, 140, 155) nur den Fall, daß ein Beschluß auf Grund einer mündlichen Verhandlung ergeht.
- BGH, 09.04.1987 - I ZB 4/86
"Richterwechsel III"; Begriff des Richterwechsels
Auch der erkennende Senat hat in einer Warenzeichensache (I ZB 3/71 vom 18.2.1972 - nicht veröffentlicht) in gleichem Sinne entschieden. - BGH, 16.10.1973 - X ZB 15/72
Richterwechsel im patentgerichtlichen Verfahren
Sie bittet deshalb um Überprüfung der Entscheidung des erkennenden Senats vom 13. Mai 1971 (X ZB 3/71; GRUR 1971, 532 ff - Richterwechsel; vgl. ebenso für Warenzeichensachen die Entscheidung des BGH vom 18. Februar 1972 - I ZB 3/71).